Wer ist betroffen?
Nach dem Regierungsentwurf Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr. Wer Barzahlungen annimmt, aber weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr hat, ist ausgenommen. Weitere Ausnahmen sollen per Verordnung geregelt werden.
Der Regierungsentwurf sieht ab 2028 eine elektronische Kasse für Betriebe über 100.000 € Gesamtumsatz vor. Den elektronischen Beleg sollen alle bereitstellen, die eine elektronische Kasse nutzen. Fünf Fragen, zwei Minuten: Sie erhalten eine erste Einschätzung für Ihren Betrieb.
Bisher müssen Betriebe, die eine elektronische Kasse nutzen, diese mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) schützen. Eine allgemeine Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu verwenden, gibt es nicht. Das soll sich ändern: Der Regierungsentwurf zum Zweiten Kassengesetz sieht ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Kasse für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz vor. Dazu kommt der elektronische Beleg: Er gilt für alle, die eine elektronische Kasse nutzen, auch unterhalb dieser Schwelle. Er darf digital ausgegeben werden, die Papierbon-Pflicht soll entfallen.
Maßgeblich ist laut Entwurf der Gesamtumsatz, nicht der Anteil des Bargelds. Ausgenommen sind Betriebe, die Barzahlungen annehmen und weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr haben. Weitere Ausnahmen sollen per Verordnung geregelt werden.
Der Entwurf ist nicht beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 06.11.2026 geplant, der Bundesrat hat bis zum 20.11.2026 Zeit für seine Stellungnahme. Wer die Schwelle erst 2027 oder später überschreitet, braucht die Kasse nach dem Entwurf ab dem 1. Juli des Folgejahres. Im Verfahren kann sich noch etwas ändern. Wir aktualisieren diese Seite dann.
Sie beantworten fünf Fragen zu Gesamtumsatz, Kasse, Barumsatz, Beleg und Tagesabschluss. Daraus ergibt sich eine Ampel:
Grün: voraussichtlich kein Handlungsbedarf.
Gelb: Vorbereitung sinnvoll.
Rot: Handlungsbedarf wahrscheinlich.
Die Antworten werden erst gespeichert, wenn Sie danach einen Rückruf anfragen. Der Kurzcheck ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wir klären mit Ihnen, was für Ihren Betrieb nötig ist, helfen bei der herstellerneutralen Auswahl und Einrichtung der Kasse und stellen Beleg und Tagesabschluss so um, dass Ihr Team und Ihre Buchhaltung damit arbeiten können.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Die Einschätzung ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Nach dem Regierungsentwurf Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Jahr. Wer Barzahlungen annimmt, aber weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr hat, ist ausgenommen. Weitere Ausnahmen sollen per Verordnung geregelt werden.
Statt Papier soll der Beleg digital in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt werden, etwa per QR-Code oder E-Mail. Die Pflicht gilt für alle, die eine elektronische Kasse nutzen, nicht nur oberhalb von 100.000 € Gesamtumsatz.
Der Entwurf nennt Bußgelder bis 25.000 € bei fehlender Kasse und bis 5.000 € bei Belegverstößen.
Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 23.09.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Fristen und Details können sich ändern.
Hintergrund zum Gesetzentwurf: Kassenpflicht ab 2028: Was der Regierungsentwurf für Unternehmen bedeutet